Sind Zeugungen ausserhalb der Ehe und Vielweiberei erlaubt?

Wichtige Fragen - direkte Antworten aus den Neuoffenbarungen Jesu durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Inhaltsübersicht:


Gibt es ordnungsgemäße Zeugungen auch außerhalb einer Ehe?

  • Wenn ein junger, zeugungsbereiter Mann von den weiblichen Reizen eines Mädchens zu stark beeinflußt ist, und mit ihr schläft, hat er es nach den mosaischen Gesetzen wiedergutzumachen. (jl.ev03.066,04)
  • Sofern keine Verbindung erfolgt, sollte der zeugungsbereite Mann bald heiraten. Sofern daraus kein Kind entstehen kann, kann er im Einverständnis mit seiner Frau eine Nebenfrau heiraten. Selbstverleugnung aber brächte ihm rascher innere Entwicklung (jl.ev03.066,04 .05)
  • Sofern ein Mann zwecks Zeugung mit einer verheirateten Frau mit deren Willenseinverständnis schläft, sündigt er nicht gegen die Keuschheit (wegen der Gleichgesinntheit aller Beteiligten). Er sündigt jedoch sozial, weil er zwischen die Eheleute Disharmonie bringt und für die Frau große Unannehmlickeiten schafft. Das ist grobe Sünde gegen die Nächstenliebe (jl.ev03.215,08)

Dürfen Kinder von einem anderen Mann gezeugt werden, wenn der Ehemann zeugungsunfähig ist?

  • Sofern der Ehemann unfruchtbar ist und die Frau ein Kind von einem anderen Mann wünscht, soll dies der zur Zeugung Ausgewählte dem Mann mitteilen. Wenn der Mann einwilligt, erfolgt eine Zeugung sündenfrei (jl.ev03.067,01)
  • Beischlaf einer mit einem zeugungsunfähigen Mann verheirateten Frau durch einen fremden Mann ist kein Ehebruch, sofern der eigene Mann Nachkommen will; es darf durch einen Ledigen oder Witwer geschehen (jl.him2.353,04)

Darf eine Nebenfrau genommen werden, wenn die erste Frau unfruchtbar ist? Ist Vielweiberei in göttl. Ordnung?

  • Sofern aus einer Ehe kein Kind entstehen kann, kann der Mann im Einverständnis mit seiner Frau eine Nebenfrau heiraten. (jl.ev03.066,04 .05)
  • Die Zeugungsfähigkeit soll höchstens im Falle der Unfruchtbarkeit der eigenen Frau für eine andere Frau genutzt werden. Sofern Nebenfrauen die Hauptfrau belasten, sollen sie entlassen werden (jl.ev03.067,01)
  • Wenn eine ledige Frau mit Billigung der absolut unfruchtbaren Ehefrau zum Zwecke des Kindergebärens als Nebenfrau fungiert, ist es kein Ehebruch. Ohne Einwilligung wäre es ebenso Ehebruch wie das Schlafen mit einer Hure (jl.him2.353,03)
  • Eine Zweitfrau zur Fortpflanzung entspricht nur dann der göttl. Ordnung, wenn die erste Frau unfruchtbar ist (jl.ev02.103,21; jl.ev03.066,05)
  • Bei Unfruchtbarkeit der Ehefrau darf zwecks Nachkommen bei anderer Frau Kind gezeugt werden (jl.ev05.256,07)
  • Sofern ein unfruchtbarer Mann den zeugungsfähigen, aber verheirateten Nachbarn um Zeugung eines Kindes bei seiner Frau bittet, kann dies als Akt der Nächstenliebe geschehen. Es soll zwecks Wahrung des Gesichts des unfruchtbaren Nachbarn und um Ärgernis zu vermeiden, nicht bekannt werden (jl.ev03.067,05)

Ist Vielweiberei (Polygamie) in göttl. Ordnung?

  • Monogamie sollte von Anfang an herrschen (jl.hag3.063,10-15)
  • Jesus verdammt die Mehrehe (Polygamie) in seiner Zeit nicht, sofern sie zur Fortpflanzung diente; für die Folgezeit sollte aber wie im Anfang nur die Einehe gelten (jl.ev02.103,18-21)
  • Die Vielweiberei zwecks Sinnlichkeit u. Wollust war Menschen- nicht Gotteswille; (jl.ev02.103,19-20)
  • Vielweiberei ist an sich nicht in göttl. Ordnung (jl.kjug.104,25)
  • Vielweiberei (incl. Kebsweibern, Konkubinen) ist schädlich, weil sie durch Wollust die Seele sinnlich macht, Geilerei, Hurerei u. Ehebruch ist (jl.ev08.041,02 .05)
  • Warum Vielweiberei den Meduhiten (Japan) dennoch gestattet wurde (jl.hag1.033,13)
  • Vielweiberei ist besser als Beischlaf ohne Zeugungsabsicht, vor allem während der Schwangerschaft (jl.hag2.106,18)
  • Sofern Vielweiberei bereits existiert, soll sie geduldet werden, um Härten zu vermeiden; V. ist besser als sex. Entgleisungen (jl.hag2.106,10-22)
  • Drang des Mannes nach vielen Frauen soll auf Gott hin sublimiert werden (jl.hag3.064,09-18)
  • Auch Kinder aus Vielweiberei sollten zur Einehe erzogen werden (jl.hag2.106,22)
Hand nach rechts eBuch "Sexuelle (Un)Freiheit - Ist erlaubt, was gefällt?" - Bibl. u. neue Offenbarungen Jesu über Sexualität


Home |  FAQ-Übersicht |  Zurück zur Themaübersicht Sexualität