Jakob Lorber: 'Das große Evangelium Johannes', Band 5, Kapitel 42


Die Staatsordnung der alten Indier.

01] (Raphael:) ”Da haben die Indier ihre Sache bei weitem klüger eingerichtet! Das Volk bleibt bei seinem an und für sich harmlosen Aberglauben, glaubt aber dabei dennoch an ein allerhöchstes Gottwesen und an dessen weltliche Stellvertreter, die für die Aufrechterhaltung der alten stereotypen Ordnung gleichfort dahin die eifrigste Sorge tragen, daß ja nichts Neues hinzugefügt wird, aber auch nichts hinwegkommen darf, was die alten Bücher enthalten. Und so wird der Indier in tausend Jahren auch noch ganz das sein, was er jetzt ist und schon vor etlichen tausend Jahren war. Das Schlimmste bei ihm sind seine Bußen und das, daß er sich selbst einen Richter zu machen hat.

02] Gegen sich selbst kann er streng sein über alle menschlichen Begriffe, weil dem selbst frei Wollenden kein Unrecht geschieht; aber dafür ist bei den Indiern wieder das Gute, daß es bei ihnen keinen bösen Leumund und keinen Verräter gibt. Niemand verklagt seinen Nächsten, und es gibt unter den vielen Millionen Menschen auch nicht einen schadenfrohen! Darin aber liegt auch der Grund, demzufolge die Indier in ihrer Art und Weise ein so altes Volk geworden sind und noch älter werden. Mit den Zeiten, wenn etwa fremde Völker zu ihnen kommen und ihnen eine andere Religion, andere Sitten und Gebräuche beibringen werden, dann werden sie auch unruhiger und unzufriedener werden, werden sich selbst nicht mehr richten und keine Bußen mehr verrichten; aber dafür werden sie die anderen richten, verfolgen und ihnen die schwersten Bußen auferlegen. Sie werden bald sein wie die Pharisäer zu Jerusalem, die ihren Gläubigen auch die unerträglichsten Lasten aufbürden und jedermann richten; aber über sich dulden sie ja keinen Richter und rühren keine Last und Bürde, auch nicht mit der Spitze des kleinsten Fingers, an! - Findest du das gut oder besser als das, was du bei den harmlosesten Indiern also gefunden hast?“



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