Jakob Lorber: 'Das große Evangelium Johannes', Band 6, Kapitel 118


Die Schuld der Floßherren.

01] (Der Herr:) ”Nun frage Ich euch, Meine Freunde, und sage: Hatten hier unter solchen Umständen die Arbeiter recht an ihrem Dienstherrn gehandelt oder nicht recht?“

02] Sagten die acht Floßherren: ”Ja, ja, unter solchen Umständen hatten die Arbeiter ein in aller Natur ganz wohlbegründetes Recht! Denn das sehen wir auch ein, daß ein jeder Mensch von einiger Vernunft und von einigem Verstande ohne weiteres das Recht zu klauben und zu sammeln haben muß, da er einmal auf dieser Erde Boden gesetzt ist und eine Nahrung und eine notdürftige Wohnung ohne weiteres haben muß. Aber daneben solle dann ein anderer Mensch kein solches Recht mehr haben, dem Klauber und Sammler das Zusammengeklaubte und Gesammelte wegzunehmen!“

03] Sagte Ich: ”Hat der Reiche selbst geklaubt und gesammelt? O nein! Das haben seine Arbeiter getan, die auch so gut Menschen waren wie er! So sie aber für ihn gearbeitet, geklaubt und gesammelt und somit ihr gutes persönliches Recht gegen den verheißenen Lohn an ihn allein übertragen hatten, er ihnen aber den verheißenen Lohn vorenthalten und sie noch tyrannisiert hat, so hatten sie am Ende ja ganz das volle Recht, ihr Eigentum von dem zu verlangen und zu nehmen, für den sie geklaubt und gesammelt hatten.

04] Freilich, so zum Beispiel der A fleißig geklaubt und gesammelt hatte und sich dadurch einen Vorrat bereitete, so hat der träge B kein Recht, sich dem Vorrate des fleißigen A zu vergreifen. In Meiner Parabel ist aber eben der reiche Mann der träge B, und die Arbeiter sind der fleißige A. So sie aber das sind, so haben sie auch das Recht, wenn ihnen für ihre Mühe und Arbeit keine andere Entschädigung geleistet wird, ihr Eigentum von dem unrechtmäßigen Besitzer zurückzuverlangen.“

05] Sagten die reichen Floßherren: ”In dem Falle ohne weiteres; aber da hat dann ja auch kein Monarch ein Recht, von uns allerlei Steuern und Abgaben zu verlangen! Denn er arbeitet auch nichts und klaubt und sammelt nichts, und so wir Untertanen stärker wären denn seine Wache, da könnten wir ihm ja auch wegnehmen, was nach den Rechten der Natur unser Eigentum ist!“

06] Sagte Ich: ”Oh, da seid ihr in einer großen Irre! Bei einem Herrscher ist das ganz anders; denn er ist nur ein höchster und allgemeinster Gemeindenvorsteher und hat von allen Gemeinden das gekrönte Recht, für ihre innere Ordnung und Sicherheit alle Sorge zu tragen, und somit auch das Zepter der Gewalt und das Schwert des Gesetzes und allgemeinen Rechtes. Er muß nicht nur für sich, sondern vielmehr für alle die vielen Gemeinden gar viele Wachen bestellen und halten, für deren notwendige Erhaltung er nicht allein mit seinen Händen klauben und sammeln kann.

07] Da aber die Gesetze, die Richter und die vielen Wachen nur zumeist zum Frommen der Gemeinden stets aufrechterhalten werden müssen, so müssen auch die Gemeinden dazu gerne und willig beitragen, daß der Monarch stets in jenem entsprechenden Vermögenszustande dasteht, damit er alles das bestellen und errichten lassen kann, was da allen Gemeinden frommt. Und also sind da eure Steuern und Abgaben eine ganz gerechte Sache.

08] Nur dann, so ein tyrannischer Herrscher gar zu große und mutwillige Erpressungen den Gemeinden auferlegte, hätten auch diese das Recht, solch einen Tyrannen vom Throne zu entfernen. Denn die Gemeinden haben von beginn an das Recht gehabt, sich einen König zu wählen und ihn auszurüsten mit aller nötigen Macht, Kraft und Gewalt. Was sie aber im Anbeginn hatten, das haben sie noch.

09] Dennoch aber ist es jeder Gemeinde besser, auch unter einem Tyrannen eine Zeitlang zu dulden, als sich mit ihm in einen Krieg einzulassen; denn die Tyrannen sind gewöhnlich nur auf eine kurze Zeit von Gott aus gelassene Geißeln, durch welche die einen wahren Gott schon lange völlig vergessenden Gemeinden wieder daran erinnert werden, daß es einen allweisen und allmächtigen Gott gibt, der am Ende ganz allein noch jedem bedrängten Volke helfen kann, wenn dieses sich allen Ernstes um Hilfe flehend und gläubig an Ihn wendet. - Seht, also stehen die Sachen! Da ihr aber nun solches von Mir vernommen habt, so urteilt nun selbst, was wir nun mit diesen euren vierundzwanzig Dieben machen sollen!“

10] Sagten die acht Floßherren: ”Ja, die müssen nach den Gesetzen denn doch ganz exemplarisch bestraft werden!“

11] Sagte Ich: ”Ganz recht; aber was soll dann mit ihnen geschehen, wenn sie einmal abgestraft worden sind?“

12] Sagten die Floßherren: ”Nun, dann verweise man sie des Landes oder verkaufe sie als Sklaven irgend nach Afrika oder Europa hin!“

13] Sagte Ich: ”So! Ich sage es euch, ihr denkt als Menschen nicht übel, aber weil ihr also denket, so muß Ich euch doch noch etwas ganz Besonderes kundtun.

14] Seht, diese Diebe, die nun schon länger ihr durchaus nicht löbliches Handwerk treiben, waren vor fünf Jahren noch eure Arbeiter und dienten euch nach ihren Kräften und Fähigkeiten ganz gut! Wie aber habt ihr ihnen euer Versprechen gehalten? Ihr hattet nichts Emsigeres nach jeder von ihnen getanen Arbeit zu tun, als nur nachzuforschen, um Mängel der Arbeit zu entdecken. Habt ihr auch keine gefunden, so habt ihr solche erdichtet und den Arbeitern den wohlverdienten Lidlohn (Gesindelohn) stark verkürzt oder solchen ihnen ganz vorenthalten.

15] Wer gab euch denn das Recht, diese Menschen dahin zu bemüßigen, für euch zu arbeiten, für euch zu klauben und zu sammeln, und sie dadurch zu berauben ihres persönlichen freien Menschenrechtes?!

16] Wenn sie dann sahen, daß euer Verhalten gegen sie ein höchst ungerechtes war, so mußten sie ja doch offenbar auf ein anderes Mittel zu sinnen anfangen, und zwar auf ein solches, wie sie sich bei euch und bei noch manchen andern für ihre von euch ihnen geraubten Rechte entschädigen möchten! Mit Gewalt konnten sie euch nichts anhaben, weil ihr die bedeutend Mächtigeren waret; also mußten sie sich an die Diebeslist halten. Diese gelang ihnen auch bis jetzt vollkommen und wäre ihnen ohne Mich auch diesmal vollkommen gelungen.

17] Ich aber sage euch noch etwas: Diese Diebe haben also ein natürliches Recht gehabt, sich selbst bei euch zu entschädigen; aber sie fehlten dennoch durch solche ihre Handlungsweise, weil sie euch auf dem gesetzlichen Richterwege auch dazu hätten anhalten können, und das um so leichter, weil eben der römische Richter ein streng rechtlicher Mann ist, der sich durch nichts als nur durch das trockene Gesetz bestechen läßt. Aber ihr habt gar kein Recht, sie darum zu richten, dieweil ihr noch ihre großen Schuldner seid! Mehr als viele hundert solche Flöße in Serrhe wert sind, schuldet ihr ihnen noch an dem verheißenen Lidlohne; darum bezahlet ihnen zuvor solchen Lohn, - dann erst richtet sie, so sie sich jemals wieder an euren Gütern vergreifen sollten!

18] Für jetzt aber gebe Ich diesen Dieben keine andere Strafe als: Stehlet in der Folge niemandem mehr etwas, und seid freie, ehrliche und tätige Menschen! Aber nach Lacotena geht nicht mehr hin, sondern bleibt hier in diesem Orte, und ihr werdet samt euren Weibern und Kindern Arbeit in Menge finden! - Ihr Floßherren aber werdet darauf bedacht sein, diesen euren Dienern den schuldigen Lohn nachzutragen und ihre Weiber und Kinder wohlversorgt hierher zu bringen! Und so könnt ihr nun eure Flöße wieder in euren Besitz nehmen! Aber dieser Mein Richterspruch muß von euch genauest befolgt werden, sonst könnte es euch von Mir aus sehr schlecht ergehen!“

19] Als die Floßherren solches vernahmen, fingen sie gar sehr zu stutzen an und versprachen, Meinem Ausspruche ganz Gehorsam zu leisten.

20] Darauf behieß Ich den Jored, die vierundzwanzig Diebe gut zu bewirten; aber von den achten solle er sich nur alles ganz gut zahlen lassen, was sie benötigen würden. Darauf begaben wir uns wieder in das Haus, allwo schon die wohlbereiteten Fische auf uns warteten.



Home  |    Inhaltsverzeichnis Band 6  |   Werke Lorbers