Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 1


Kapitelinhalt
Über den Knecht Lorber und einen neuen Jünger. Lob der Sanftmut (30.10.1840)

01] Für den künftigen Sonntag habe Ich mit euch vor, daß ihr sämtlich schon um acht Uhr morgens zusammenkommen sollt, bei welcher Gelegenheit Ich euch als nachfolgende »Reisediäten« alles auf dieser Reise Beobachtete umständlich erläutern werde, so zwar, daß die gestrige Mitteilung auch bloß nur als ein purer Index zu betrachten ist.

02] Jedoch wohlgemerkt, eine so einfache Sprache, wie Ich sie im Index geführt habe, werde Ich da nicht führen, weil gestern einer oder der andere bei sich denken konnte, so etwas zu sagen wäre vielleicht auch Meinem Knechte möglich, der doch nur ein purer armer Hascher (steierischer Ausdruck: Einer der nach dem Allernötigsten zu haschen hat, ein armer Tropf.) ist, da er nichts weiß, als was er von Mir erhascht.

03] Das weiß er (freilich) und er redet auch nichts aus sich und kann es auch nicht, da er viel weniger als jeder von euch in irgend etwas eine Wissenschaft hat. Eben darum ist er Mir auch ein ziemlich taugliches Werkzeug, da in seinem Kopfe fast nichts darinnen ist, aber zeitweise desto mehr in seinem Herzen, welches Ich nur allein brauchen kann, da im selben kein Gedächtnis ist, wohl aber eine Erinnerung der Liebe in und zu Mir und in dieser Erinnerung die Anschauung dessen, was Ich will und sage. - Dieser Zustand des Menschen ist der rechte. - Der Zustand der »verständigen Köpfe« aber ist ein ganz verkehrter und ist (oft) nichts als die allereitelste Träumerei eines kranken, unnatürlich gebrauchten Gehirns.

04] Also nicht so einfach werde Ich das Wort führen. Und euer Verstand wird gewürgt werden, aber desto mehr wird sich euer Herz freuen.

05] Wenn aber diese Mitteilung zu Ende sein wird, dann möge K.G.L. unter vier Augen an dem (neuen) Manne einen Versuch machen, ohne jedoch mehr zu sagen, als daß jemand vermöge inneren Schauens und wörtlichen Vernehmens ohne alle Vorbereitung und andere wissenschaftliche Bildung auf Verlangen alsogleich über jeden Gegenstand schriftlich oder auch mündlich wahre Mitteilungen zu machen imstande ist.



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