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Sexualordnung Gottes

Bibel und Neuoffenbarungen Jesu als Maßstab für ordnungsgemäßen Beischlaf und sexuelle Lust


Inhaltsübersicht:


Der göttliche und naturgemäße Maßstab für ordnungsgemäßen Beischlaf und sexuelle Lust

Nach der Gottes- und Naturordnung soll Beischlaf zwischen Mann und Frau und die Lust davor und dabei ausschließlich im Rahmen der Ehe zum Zweck der Zeugung/Fortpflanzung und nur selten erfolgen, sodass der Samen des Mannes möglichst reif ist. Was dabei über jenes Maß hinausgeht, als was zum Zeugungszweck erforderlich ist - d.h. bezüglich naturgemäßer Position und Lustgewinn ohne zusätzliche Lustpraktiken - ist Unzucht, ist ordnungswidrig und naturwidrig und damit als sündhaft zu bewerten. Diesen Maßstab setzen Bibel und Neuoffenbarungen Jesu durch Prophet Jakob Lorber (1800-64) gleichermaßen.

  • Mehr als zu einem Zeugungsvorgang gerade nötig ist, widerspricht der Gottes- und Naturordnung, ist daher auch bei Eheleuten Sünde wie die sodomitische Unzucht (Homosexualität): (jl.ev03.066,01) (Jesus:) »Sieh, es ist eine eigene Sache um die Zeugung eines Menschen! Um eine rechte und gesunde Frucht zu zeugen, müssen zwei reife Menschen, nämlich ein Mann und ein Weib, eine rechte Seelenverwandtschaft untereinander haben, ohne die sie schwerlich oder oft wohl auch gar nicht durch den bekannten Akt der Zeugung zu einer Frucht gelangen werden.

    Hand nach rechts (jl.ev03.066,02) Sind nun ein Mann und ein Weib in ihren Herzen und Seelen verwandter Natur, so sollen sie sich denn auch ehelichen und sich nach der Ordnung, wie sie in der Natur leicht zu finden ist, des Zeugungsaktes lediglich zu dem Behufe bedienen, um zu einer lebendigen Frucht nach ihrem Ebenmaße zu gelangen; ein mehreres, als eben dazu vonnöten ist, ist wider die Ordnung Gottes und der Natur und somit ein Übel und eine Sünde, die nicht um vieles besser ist als die stumme zu Sodom und Gomorrha!

  • Was bei ehelicher Zeugung über das Naturgemäße hinausgeht, ist Unzucht: (jl.ev04.231,03) "Die Eheleute sollen nur so viel tun, als da zur Zeugung eines Menschen unumgänglich notwendig ist!

Nach göttlicher Ordnung und natürlichem Maßstab für 'Zucht' im sexuellen Bereich soll(en) demgemäß

  1. Beischlaf nur zur Befruchtung und Vermehrung erfolgen. Gott Jehova zu Adam und Eva: a »Und so seid denn gesegnet von der Hand der Macht und von der Hand der Kraft der ewigen Liebe des heiligen Vaters und der Kraft des Geistes, die heilig ist aus Uns beiden, und b befruchtet und mehret euch und erfüllt die Erde mit der lebendigen Frucht dieses Segens!«

    (a JL.HaG1.010,13; b 1. Mos.01,28)

  2. a sinnliche Befriedigung/Lust nur zum Zweck des Anreizes zur b Zeugung einer rechten und gesunden Frucht dienen: "sich so viel als möglich vom Beischlafe enthalten, der bloß auf sinnliche Befriedigung abgesehen ist" - also keinen Selbstzweck als Wollust erfüllen: (a JL.Him1.108,02; b jl.ev03.066,01)

  3. "dieser Sinn (Lustreiz) dem Fleische nicht zu einem Bedürfnisse, sondern als eine Eigenschaft zum nüchternsten und weisesten Gebrauche dienen" (JL.RBl2.203,18) - Wollust mit allen nur denkbaren Methoden und Mitteln erstreben ist weder Zeichen von Nüchternheit noch von Weisheit.

  4. a "allzeit eure Begierden bezähmt werden, so es nicht Zeit ist, daß ihr Gott zeuget eine lebendige Frucht" (a JL.HaG2.089,04) - das ist das Gegenteil von dem, was mit sexuellen Stimulanzien jeder Art empfohlen und praktiziert wird!

  5. gerade beim Beischlaf a Gott nicht vergessen werden und "vor und nach der Handlung über alles der Herrn um Seinen Segen" gebeten werden (a JL.HaG1.034,26) - das ist das Gegenteil von Eigennutz und Egoismus bei den üblichen sexuellen Praktiken

  6. nur so viel hinsichtlich Lusterzeugung getan werden, als was "zur Zeugung eines Menschen unumgänglich notwendig ist". (jl.ev04.231,03) - das schließt alle sexuellen Praktiken, die ausschließlich der Wollust dienen, aus

  7. a "Was aber die Zeugungsfähigkeit betrifft, so ist sie nicht gegeben der Vielzeugerei, sondern nur der kräftigen Zeugerei wegen" (a JL.HaG3.063,12) - Potenz ist also nicht für häufigen Beischlaf oder Selbstbefriedigung da.

  8. die a Zeugungskraft nur zur "Fortzeugung und Fortpflanzung euresgleichen" verwendet werden. (a JL.HaG1.007,15) - das schließt Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) und jede Art von Koitus ohne Zeugungszweck oder Zeugungsmöglichkeit aus, z.B. Oralsex, Analsex, Homosexualität.

  9. Beischlaf "nur zum Erwecken einer Frucht nach menschlichem Ebenmaß" erfolgen (jl.ev03.066,02) - was weder bei Sex mit geschlechtsunreifen Kindern, mit gleichgeschlechtlichem PartnerIn, Toten, Tieren oder toten Gegenständen der Fall sein kann

  10. Beischlaf nur zwischen einem a reifen Mann und einer reifen Frau, die sich in ihrer Liebe und Seele nahe stehen, erfolgen (a jl.ev03.066,01; JL.HaG1.043,20) - also soll Sex weder als Selbstzweck ohne Zeugungsbereitschaft, noch mit unreifen Kindern, Jugendlichen oder dem gleichen Geschlecht (Homosexualität/Lesbentum), noch mit beliebigen Partnern ohne seelische Nähe und Herzensliebe erfolgen!

  11. Beischlaf nur im a Ordnungsrahmen einer Ehe b zwischen Mann und Frau erfolgen (a JL.Him2.355,15 ff.); b jl.ev03.066,01; JL.RBl1.097,19) - also nicht vor oder außerhalb einer Ehe oder mit mehreren andersgeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen PartnerInnen!

  12. Beischlaf a "mit seiner Frau in heiliger und achtungsvoller Weise, nicht in leidenschaftlicher Begierde" erfolgen. (a1.Thess.04,03-05) - das schließt homosexuelle, oder sado-masochistische und demütigende, zwangsweise Sexpraktiken jeder Art aus!

  13. "sehr gewissenhaft beachtet werden, daß die Zeugung nicht aus gemeiner Geilheit verübt werde, sondern aus wahrhafter Liebe und seelischer Neigung" (JL.Ev04.231,05a) - das ist z.B. bei Homosexualität und BDSM nicht der Fall, weil dabei Sex nicht der Zeugung dienen kann/soll sondern nur der Wollust oder anderen Lastern.

  14. der Zeugungsakt "als naturentsprechende Verrichtung nach weisem Ziel und Maß" erfolgen... "Unter allen Naturbedürfnissen sollte er die geringste Rolle spielen": (a JL.RBl2.203,17) -, Beischlaf darf also kein bloßer Selbstzweck ohne Zeugungsbereitschaft sein.

  15. beim Zeugungsakt a "nur so viel tun, als da zur Zeugung eines Menschen unumgänglich notwendig ist!" und b "nur sehr mäßig, und das nur im Zustande einer Ehe ordentlich erfüllen" (a jl.ev04.231,03; b JL.RBl1.097,19) - das bedeutet wohl auch, dass er in 'naturgemäßer Art' hinsichtlich der Stellung (Mann und Frau von Angesicht zu Angesicht bzw. Vorderseite zu Vorderseite) und wohl auch hinsichtlich Vorspiel und Dauer nur so maßvoll und lange vorzunehmen ist, als "unumgänglich notwendig ist", also ohne irgendwelche geile Praktiken der Verlängerung oder Beschleunigung.

  16. Beischlaf nicht aus bloßem a Spaß oder als Spielerei, sondern in 'geheiligtem Ernst' erfolgen (a JL.Ev03.215,01) - das ist das Gegenteil von dem, was üblicherweise heute propagiert und praktiziert wird.

  17. Beischlaf hinsichtlich der Häufigkeit nur so viel bei Eheleuten erfolgen, als "zur Zeugung eines Menschen unumgänglich notwendig ist" (jl.ev04.231,03; JLHaG1.033.13) - also weder (mehrmals) täglich, noch wöchentlich, noch viel weniger während der Regelblutung, oder während einer Schwangerschaft.

  18. der Same des Mannes ausreifen, denn a "jeder Same wird eine schlechte oder gar keine Frucht erwecken, so er nicht vorher zur vollen Reife gelangt ist" (a JL.HaG3.063,13 f.) - das kann weder der Fall sein bei häufiger Selbstbefriedigung noch bei häufigem Beischlaf.

Das "mehr als notwendig" betrifft sowohl die ausführende Stellung, als auch die Praktiken zur Lustgewinnung, als auch die Häufigkeit eines Beischlafes.

Hand nach rechts Mehr über Beischlaf (Geschlechtsverkehr) nach göttlicher Ordnung, Wollust, Unzucht, Hurerei und Ehebruch


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