FAQ: Wie soll eine Ehe lt. göttl. Ordnung sein?

Wichtige Fragen - direkte Antworten aus den Neuoffenbarungen Jesu durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Inhaltsübersicht:

Partnerwahl und Ehe


Welche Tipps gibt Jesus zur Partnerwahl?

  • Die Partnerwahl soll zusammen mit Gott erfolgen (jl.hag2.202,15-16)
  • PartnerIn-Suche mit Liebe gleicht der Suche nach Gott (jl.ev10.098,03)
  • PartnerIn sollte gleichfalls im Besitz göttl. Liebe sein; andernfalls zieht die Weltliebe beide in den Abgrund (jl.him1.369,03-09; jl.him1.169,06)
  • Man sollte nur eine(n) solche(n) PartnerIn wählen, der/die in seinem/ihrem Herzen von Jesus erfüllt ist und von Jesus zugeführt wird. Andere soll man nur im Rahmen der Nächstenliebe achten und lieben. (jl.him1.370,08)
  • Die Liebe zu einem Menschen ist nutzlos, wenn sie nicht aus Jesu Liebe stammt (jl.him1.169,05)
  • Jesus dient nicht als Ehevermittler für weltl. orientierten PartnerIn. (jl.him2.400,02)
  • Rechte Partner u. rechter Umgang miteinander haben Segen als Folge - das Gegenteil bringt Höllenfluch (jl.ev01.167,02-15)
  • Keine selbstsüchtigen PartnerIn akzeptieren! Befreiung davon als Segen (jl.him2.007,12-13)
  • Eitle, verführerische PartnerIn sind Satans unbewusste GehilfenInnen; Lohn für deren Rückführung zu Gott (jl.ev01.167,11)
  • Weltliche Auswahlkriterien sind Jesus widerwärtig, da sie zur Hölle verleiten (jl.him2.400,02)
  • Nachteile der Ausrichtung auf mehrere PartnerIinnen (jl.ev10.098,05-07)

Welche Konsequenzen hat eine falsche Partnerwahl?

  • Je nachdem, wohin sich der Partner geistig wendet bzw. woher er kommt (aus dem Licht- oder Schattenreich), zieht er den/die PartnerIn mit (jl.him1.369,07)

Welche Eheausschlußgründe gibt es?

  • Warum Ehen unter nahen Verwandten schädlich u. daher unerlaubt sind (jl.hag2.222,14-16)
  • Seelisch und körperlich Kranke sollen nicht zur Ehe zugelassen werden, weil daraus keine völlig gesegnete Nachkommenschaft kommen kann (jl.ev03.072,08)
  • Ehebeschränkungen bei Armen ist das Werk Satans und Grund für alle unheilbare Krankheiten (jl.him2.307,04)

Was ist die Ehe aus geistiger Sicht?

  • Definition: "Die Ehe ist eine freie Einung zweier Herzen, Seelen und Geister, aus welcher einst die große Einung in Gott und mit Gott hervorgehen soll als ein Endzweck alles Seins" (jl.him2.355,16)
  • Die Ehe ist die Grundordnung, aus der die Menschen erwachsen müssen, wenn sie in höhere Ordnungen eintreten wollen (jl.him2.355,16)
  • Vor Gott ist eine wahre Ehe die Vermählung der Kraft des Geistes statt der Begierden (jl.gso2.048,18)
  • Eine wahre Ehe ist von Gott verbunden (jl.ev01.236,19)
  • Eine Ehe aus weltlich-materialistischen Aspekten bringt Kinder mit höllischen Anlagen hervor; ihre Erziehung kann nur mit äußerster Konsequenz erfolgen (jl.him1.035,03)

Kann/soll die Ehe vor Laien oder Priester geschlossen werden?

  • Die Eheschließung muß nicht von Priestern eingesegnet werden (jl.ev08.040,21-23)
  • Die Ehe wird durch gegenseitiges Gelöbnis vor Eltern oder andern Zeugen gültig. (jl.ev08.040,23)
  • Die Eheschließung kann, muß aber nicht von geistigem Gemeindeleiter als Akt der Liebe erfolgen zum Nutzen u. Bekräftigung des Ehebundes (jl.ev08.040,24)
  • Eine bezahlte Eheeinsegnung durch einen Priester ist vor Gott wertlos u. findet das Mißfallen Gottes (jl.ev08.040,25)

Welche Pflichten hat der Staat bzgl. der Ehe?

  • Der Staat sollte Sorge für eine optimale Eignung der Eheschliessenden tragen, und den moralischen Stand der Ehe u. Erziehung prüfen. (jl.ev03.072,08-20)
    • Der Staat soll für die Erhaltung der Ehen sorgen; seelisch und körperlich Kranke sollen nicht zur Ehe zugelassen werden, weil daraus keine völlig gesegnete Nachkommenschaft kommen kann (jl.ev03.072,08)
    • Die Tauglichkeit füreinander soll vor der Ehe geprüft werden; Bewilligung soll erst erteilt werden, wenn die Hindernisursachen nach Aufzeigen der Probleme u. Folgen beseitigt sind (jl.ev03.072,09-10)
    • Der Staat soll Ehewilligen den Ernst u. hohen himmlischen Zweck der Ehe klarmachen (jl.ev03.072,11)
    • Die Ehezulassung soll erst nach Beseitigung von Problemen erfolgen; eine Bindung soll nur wegen charakterlichen Werten erfolgen (jl.ev03.072,12)
    • Ehebevollmächtigter soll Eheschließung mit Datum aufzeichnen u. soll vom Eheverlauf in Kenntnis bleiben (jl.ev03.072,12)
    • Ehebevollmächtigte sollen möglichst nur Einheimische sein, die die Menschen kennen, um Mißehen zu verhindern; Bevollmächtigte mit hoher char. Integrität sollen in jeder größeren Gemeinde sein (jl.ev03.072,13-14)
  • Es gab einst ein dreifaches Eherecht bei den Römern: das unverbindliche Verhältnis mit einer Beischläferin; die ehel. Verbindung unter Vorbehalt von Kinderzeugung; Heirat vor Priester (jl.kjug.100,11-18)
  • Eine vollkommene und unauflösliche Ehe soll öffentlich bekundet werden, um Ärgernis zu vermeiden (jl.ev01.036,13 .17)

Welchen Zwecken dient eine ordnungsgemässe Ehe?

  • Der Ehezweck besteht darin, vollkommener zu werden (jl.bmar.202,03-04 .11)
  • Aus der Ehe "soll einst die große Einung in Gott und mit Gott hervorgehen als ein Endzweck alles Seins" (jl.him2.355,16)
  • Der Mann lernt durch seine Liebe zu Gott, Ihn zu erkennen. Die Frau lernt durch die Liebe zum Mann Gott zu erkennen (jl.him1.045,07)
  • Durch göttliche Mithilfe, sexuelle Enthaltsamkeit und Gebet erfolgt die Änderung des weiblichen Wesens am schnellsten (jl.him1.046,14)
  • Eine himml. Eheführung ist wesentlich für die Vervollkommnung u. Vereinigung von Weisheit u. Liebe (jl.bmar.202,03-04 .11)

Was sind optimale Voraussetzungen für eine Ehe?

  • Der Mann sollte bei der Eheschliessung aus Reifegründen nie unter 24 Jahren alt sein, die Frau nie unter zwanzig Jahren; zu junge Eheleute verderben sich durch sinnl. Genuß u. ekeln sich an; Ehenot als Folge (jl.ev03.072,15)
  • Eine Ehe sollte erst geschlossen werden, wenn beide zur Hälfte geistig wiedergeboren sind. ("Die Erlösung" Nr.32c S.8)
  • Der Mann soll erst heiraten, wenn er sich ganz kennt (jl.him1.046,09)
  • Vermählte sollen sich von Eltern segnen lassen (jl.ev02.044,30)
  • Eheliches Glück besteht darin, daß das Verhältnis zwischen Mann und Frau dem Verhältnis zwischen Gott und Mensch entspricht (jl.him1.045,05)
  • Ehesegen durch den Herrn (jl.hag3.089,03-04)

Welche ehelichen Rollen erfüllen Mann und Frau nach göttl. Ordnung?

  • Der Mann soll in Wort und Tat das Haupt des Weibes sein (jl.him1.045,04 ff.)

Welche Früchte bringt eine ordnungsgemässe Ehe, welche eine ordnungswidrige?

  • Die Früchte guter Ehen zeigen sich in Familie u. Staat durch Segen in sittl. u. natürlichen Vorteilen; aus früh recht erzogenen Kindern werden ordentliche Staatsbürger u. Bürger des inneren Gottesreiches (jl.ev03.072,19-20)
  • Eine Weltehe ist ungesegnet; eine wilde Ehe ist nicht ratsam wegen Ärgernis für geistig Blinde, die nur aufs Äußere sehen; (jl.ev01.036,13 .17)
  • In Ehen, die von Anfang an eine klare Hurerei darstellen, inkarnieren Kinder des Satans (jl.ev01.236,19)
  • Die Ehe kann ein Band für die Hölle sein (jl.ev11.329,03-04)

Wann ist eine Ehe vor Gott gültig=unauflösbar bzw. ungültig=auflösbar?

  • Nur ein Ehebund vor u. durch Gott ist für Welt u. Himmel gleichermassen gültig (jl.ev01.036,15-16)
  • Nach göttl. Ordnung vollzogene Ehebindungen sind dauerhaft u. unauflösbar (jl.ev01.236,18-19)
  • Weltliche Bindungen u. Bündnisse sind auflösbar; eine "falsche Weltehe ist kein Bund vor Gott u. somit auflöslich" (jl.ev01.236,18-19)
  • Unauflöslich ist eine Ehe, wenn sie aus wahrer, reiner Liebe in Anbetracht Gottes wie auch des gegenseitigen Wertes geschlossen oder nachträglich vollzogen wurde; wo dies nicht der Fall ist, hat Ehe für Himmel weder Wert noch Namen, jedoch für die Hölle (jl.ev11.329,02)
  • Eine weltlich-materialistisch motivierte Ehe gilt vor Gott nicht, nur ein Bund des Herzens (jl.kjug.102,15)
  • Weltliche Motive für oder gegen Eheschließung sind vor Gott verflucht wie eine Ehe aus Weltgründen. (jl.kjug.102,19-23)
  • Menschenbündnisse sind meist von Anfang an eine klare Hurerei, durch die Kinder des Satans inkarnieren; solche Bindungen sind vor Gott kein Bund, daher auflösbar (jl.ev01.236,19)
  • Eine Ehe ist auflösbar, wenn sie eine Einrichtung für die Hölle ist (jl.ev11.329,02)
  • Im Falle von Sexsucht ist Trennung oder Scheidung berechtigt. (jl.ev03.071,02)

Ehebruch

  • Formen des heterosexuellen Zusammenlebens außerhalb der Einehe (Monogamie)
  • Mehrehe (Vielweiberei, Polygamie)

    Hand nach rechts EBook "Sexuelle (Un)Freiheit - Ist erlaubt, was gefällt?" - Bibl. u. neue Offenbarungen Jesu über Sexualität


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