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Sind Päpste unfehlbar?

aus Ralph Woodrow: Die römische Kirche - Mysterien-Religion aus Babylon, Verlag 7000, 1. dt. Auflage 1992, Kap. 13, S. 104-108


Inhaltsübersicht:


Unfehlbarkeitsdogma vom I. Vatikanischen Konzil 1870

Zusätzlich zu den vielen Widersprüchen, mit denen das römische System bereits geplagt wird, gab es Päpste, die wie einst der Gott Janus, anfingen zu behaupten, sie seien »unfehlbar«.
Man hat sich natürlich gefragt, wie die Unfehlbarkeit mit dem päpstlichen Amt verbunden werden kann, wenn einige der Päpste sehr schlechte Beispiele an Moral und Integrität darstellten.
Und wenn die Unfehlbarkeit nur angewendet wird auf die Lehren, die von den Päpsten ausgesprochen werden, wie kann es dann sein, daß einige Päpste mit anderen nicht übereinstimmten?

Sogar einige der Päpste selbst - einschließlich Vigilius, Innocenz III, Clemens IV, Gregor XI, Hadrian VI und Paul IV - lehnten die Lehre der päpstlichen Unfehlbarkeit ab!

Nun, wie kann all dies auf eine akzeptable Art und Weise erklärt und in einem Dogma formuliert werden? Dies war die Aufgabe des Vatikanischen Konzils von 1870. Das Konzil versuchte die Bedeutung der Unfehlbarkeit auf eine anwendbare Definition einzuengen, indem sie sie nur auf päpstliche Äußerungen, die »ex cathedra« gemacht wurden, bezogen.
Die Formulierung, die schließlich übernommen wurde, war diese: »Der römische Pontifex ist, wenn er ex cathedra spricht - das bedeutet, daß er in der Ausübung seines Amtes als Pastor und Lehrer aller Christen ein Dogma des Glaubens oder der Moral definiert, das von der ganzen Kirche gehalten werden muß - aufgrund der göttlichen Hilfe, die ihm im gesegneten Petrus zugesagt ist, im Besitz dieser Unfehlbarkeit. . . und daher sind solche Definitionen des römischen Pontifex nicht besserungsfähig1
Es wurde keines der Probleme durch diese Formulierung gelöst; trotzdem wurde die päpstliche Unfehlbarkeit beim vatikanischen Konzil im Jahre 1870 ein offizielles Dogma der Römisch-Katholischen Kirche.

Einige katholische Bischöfe, die die Geschichte der Päpste kannten, lehnten es auf dem Konzil ab, die päpstliche Unfehlbarkeit zu einem Dogma zu machen. Einer von ihnen, Bischof Joseph Strossmayer (1815-1905) wird in der »Katholischen Enzyklopädie« als »einer der bedeutendsten Gegner der päpstlichen Unfehlbarkeitslehre beschrieben.«2 Er wies daraufhin, daß einige Päpste anderen widersprachen.

Gerichtsverhandlung gegen toten Papst Formosus durch Papst Stephan

Besonders erwähnt wurde, wie Papst Stephan VI. (896-897) den früheren Papst Formosus (891-896) vor Gericht brachte.

Die berühmte Geschichte eines Papstes, der einen anderen vor Gericht bringt, ist eine reine Horrorgeschichte; denn Papst Formosus war schon acht Monate lang tot! Ungeachtet dessen wurde die Leiche aus dem Grab genommen und auf einen Thron gesetzt. Dort, vor einer Gruppe von Bischöfen und Kardinälen, saß nun der frühere Papst, mit dem prunkvollen Papstgewand bekleidet, eine Krone auf seinem kahlen Schädel und das Zepter des heiligen Amtes in den steifen Fingern seiner verwesten Hand!

Während der Gerichtsverhandlung (= Leichensynode) erfüllte der Gestank des verwesenden Körpers die Versammlungshalle. Papst Stephan trat vor den Leichnam und befragte ihn. Natürlich gab der Tote keine Antworten zu seiner Verteidigung; so wurde er öffentlich schuldig gesprochen! Anschließend wurden die glänzenden Kleider von seinem Leib gerissen, die Krone von seinem Schädel, die Finger, die einst die päpstlichen Segnungen austeilten, wurden abgehackt und sein Leib auf die Straße geworfen. Er wurde von einem Wagen durch die Straßen Roms geschleift und schließlich in den Tiber geworfen. 3


Das bedeutete, daß ein Papst den anderen verdammte. Dann, eine kurze Zeit später, worauf auch die »Katholische Enzyklopädie« hinweist, wurde »die Leiche des Formosus, die ein Mönch aus dem Tiber gezogen hatte, von dem Nachfolger des Stephan wieder mit allen Ehren im Petersdom beigesetzt. Des weiteren widerrief dieser auf einer Synode die Entscheidung des Hofes von Stephan VI. und erklärte alle Erlasse des Formosus als gültig. Johannes IX bestätigte dies auf zwei Synoden . . .

Aber auf der anderen Seite stimmt Sergius III (904-911) auf einer römischen Synode den Entscheidungen des Stephan gegen Formosus zu. . . Sergius und seine Partei sprachen schwere Strafen über die von Formosus geweihten Bischöfe aus, die aber zwischenzeitlich schon Weihen an vielen anderen Angehörigen des Klerus vollzogen hatten; diese Vorgehensweise ließ eine große Verwirrung entstehen.«4

Mit Sicherheit sprechen derartig krasse Diskrepanzen gegen die päpstliche Unfehlbarkeit.

Päpstliche Widersprüchlichkeiten zur päpstlichen Unfehlbarkeit

Papst Honorius I. wurde nach seinem Tod vom Sechsten Konzil, im Jahre 680, als Ketzer verurteilt. Papst Leo II bestätigte seine Verurteilung.

Wenn Päpste unfehlbar sind, wie kann da einer den anderen als Ketzer verurteilen?

Nachdem Papst Vigilius diverse Bücher verdammt hatte, zog er sein Urteil zurück, um sie später erneut auf den Index zu setzen. Aber er widerrief ein zweitesmal und verdammte dann die Bücher endgültig! Wo ist hier die Unfehlbarkeit zu finden?

Papst Eugen III (1145-53) erlaubte das Duellieren. Später wurde es von Papst Julius II (1503-13) und Papst Pius IV (1559-65) verboten.

Es gab eine Zeit im elften Jahrhundert mit gleichzeitig drei rivalisierenden Päpsten, die alle von dem Konzil, das von Kaiser Heinrich II zusammengerufen wurde, eingesetzt wurden. Später im gleichen Jahrhundert wurde Clemens III. von Viktor III. und dann von Urban II. bekämpft.
Wie können Päpste unfehlbar sein, wenn sie sich gegenseitig bekämpfen?

Was als das »große Schisma« bekannt ist, entstand im Jahre 1378 und dauerte 50 Jahre. Die Italiener wählten Urban VI., und die französischen Kardinäle wählten Clemens VII. Päpste verfluchten einander Jahr um Jahr, bis ein Konzil beide ablehnte und einen anderen wählte!

Papst Sixtus V. veröffentlichte eine Bibelübersetzung, die er für authentisch erklärte. Zwei Jahre später erklärte Papst Clemens VII, daß sie voller Fehler sei und gab eine neue in Auftrag.

Papst Gregor I. wies den Titel des »Universellen Bischofs« als »profan, abergläubisch, überheblich und als Erfindung des allerersten Abgefallenen (Luzifer) überhaupt zurück. Dennoch haben ihn durch die Jahrhunderte hindurch andere Päpste in Anspruch genommen.

Papst Hadrian II (867-872) erklärte zivilrechtliche Ehen als gültig, Papst Pius VII (1800-23) erklärte sie jedoch als ungültig.

Papst Eugen IV. (1431 -47) ließ Jeanne d' Arc als Hexe bei lebendigem Leibe verbrennen. Später erklärte sie ein anderer Papst, Benedikt IV, im Jahre 1919 zur »Heiligen«.

Wenn wir sehen, wie sich durch die Jahrhunderte hindurch viele hundert Male und auf verschiedene Weise Päpste widersprochen haben, ist es verständlich, daß viele Menschen Schwierigkeiten haben, die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes zu akzeptieren.
Es ist wahr, daß die meisten päpstlichen Aussagen nicht innerhalb der engen Grenzen der »ex cathedra« Definition von 1870 gemacht wurden. Dennoch haben Päpste in so vielen anderen Fällen gefehlt. Wie können wir glauben, daß sie für die wenigen Momente, in denen sie eventuell tatsächlich entscheiden, »ex cathedra« zu sprechen, göttliche Unfehlbarkeit besitzen?

Ein Vergleich zwischen Christus und »seinem Stellvertreter«

Päpste haben sich selbst Titel gegeben wie »Heiligster Herr«, »Oberhaupt der Kirche in der Welt«, »Oberster Pontifex der Bischöfe«, »Hoherpriester«,Der Mund Jesu Christi«, »Stellvertreter Christi« und andere.

Papst Leo XIII. sagte am 20. Juni 1894: »Auf der Erde halten wir den Platz Gottes des Höchsten inne.«

Während des Vatikanischen Konzils von 1870 wurde am 9. Januar verkündigt: »Der Papst ist Christus im Amt, Christus in der Gerichtsbarkeit und in Macht. . . wir beugen uns vor deiner Stimme nieder, o Pius, wie vor der Stimme des Christus, dem Gott der Wahrheit; wenn wir dir anhängen, hängen wir dem Christus an.«

Die historische Skizze jedoch, die wir auf offene Art und Weise dargelegt haben, zeigt, daß der Papst NICHT »Christus im Amt« ist oder in irgendeiner anderen Weise Christus wäre. Offensichtlich ist das Gegenteil der Fall.