Wie sollte sich ein Priester bei der Beichte verhalten?

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Priester besitzen keinerlei von Gott erteiltes Privileg, Sünden zu vergeben oder vorzuhalten. Wenn ein Priester jedoch die Beichte anhört, sollte er sich folgendermaßen verhalten:

1) Wer seine Schwächen bekannt hat, soll nicht gerichtet werden, sondern in Liebe und Freundlichkeit die Wahrheit erfahren und jene Hilfen erhalten, die er in seiner Lage zur Heilung braucht und die ihn ermutigen. (jl.ev08.043,09)

2) Wahre Hilfe (Beichte) besteht in Aufklärung, wie sich Beichtende selbst von ihren Fehlern und Schulden befreien sollen, damit Gott ihnen Sünden vergibt. (jl.ev08.194,08)

3) Ein wahrer Beichtvater müsste voller Herzensliebe sein; er müßte den Beichtenden aufklären, wann und wie allein durch Jesus eine Schuld für Verfehlungen nachgelassen wird; er hätte darauf hinzuweisen, daß eine Beichte ohne Reue und ernsthafte Umkehr wirkungslos, ja sogar schädlich ist; er sollte beraten, wie er zu recht zu leben hat. (jl.gso1.086,08)

4) Wenn ein Priester als Unbeteiligter die Schuld zwischen Schuldner und Gläubiger tilgen wollte, müßte er sie selbst als Person aus Liebe übernehmen und dem Gläubiger bezahlen; beide Betroffenen müßten dem zustimmen. (jl.gso1.086,10)


Originaltexte: Wie sich ein Priester bei der Beichte verhalten sollte

zu 1) Mit Menschen, die Schwächen bekennen, soll man gut umgehen und ihnen angemessen helfen, damit sie die Wahrheit schätzen lernen: a "Ihr sollt dem schwachen Bruder, der sich einem Stärkeren von euch traulich enthüllt hat, ja nicht mit einer richterlich drohenden Miene begegnen, sondern ihm stets mit aller Liebe und Freundlichkeit die Wahrheit offen kundtun und ihm auch die Mittel an die Hand geben, durch die er leicht und sicher geheilt werden kann, so wird er auch den Mut dazu nicht sinken lassen und wird ein dankbarer Jünger der freien Wahrheit werden; aber wenn ihr ihm mit allerlei Strafpredigten kommen werdet, so werdet ihr nicht nur nichts oder wenig ausrichten mit ihm, sondern ihr werdet ihn noch um vieles elender machen, als er je zuvor war." (a jl.ev08.043,09)

zu 2) Von Fehlern bzw. Schuld muß man sich selbst befreien, da Gott sonst auch nicht befreien darf: a "Wollt ihr ... den Menschen wahrhaft helfen, so lehrt sie vor allem, wie sie sich vor allem selbst zu helfen haben; denn ohne eine ernst vorangehende Selbsthilfe ist auch keine Hilfe von Gott aus möglich! Vorzugsweise aber gilt das für die durch allerlei Sünden schwach und krank und oft schon ganz tot gewordene Seele des Menschen, die vermöge ihres freien Willens und rechten Verstandes von Gott aus auf sich selbst angewiesen ist und sich selbst von allen Schlacken der Materie und deren Gericht reinigen muß, auf daß sie dann auch vom Geiste gereinigt und gestärkt werden kann." (a jl.ev08.194,08)

zu 3) Folgendermaßen müßte sich nach Jesu Regeln ein Beichtvater verhalten: a "Wenn der Beichtiger im wahren Sinne in seinem Herzen voll Liebe ist und benützt die Gelegenheit der Beichte so, daß er dem Beichtenden zeigt, wann und auf welche Weise ihm allein vom Herrn die Sünden nachgelassen werden, und zeigt ihm, daß die Beichte an und für sich ohne die Beachtung der freundlichst angeratenen Mittel und deren völlige Beobachtung gänzlich wirkungslos ist und im Gegenteile einen Sünder, wenn er in der Beichte an die völlige Nachlassung seiner Sünden glaubt, nur noch verstockter und unverbesserlicher macht. Und wenn der Beichtiger dem Beichtenden noch dazu allerfreundlichst und liebevollst den Rat erteilt, daß er allersorgfältigst und vollernstlichst dahin trachten solle, daß er durch Vermeidung all seiner bekannt gegebenen Sünden sich auf den Wegen, welche das Evangelium vorzeichnet, unabwendbar fortbewegen solle, auf welchen Wegen er allein zur Wiedergeburt des Geistes gelangen kann, - und der Beichtende dem Beichtiger darauf die aufrichtigste Versicherung gibt, daß er alles Mögliche aufbieten wird, um dem Rate des Beichtigers vollkommen zu genügen, und der Beichtiger dem Beichtenden auf solch eine ersichtlich lebendige Zusicherung im Namen des Herrn die bekanntgegebenen Sünden nachläßt, - so ist er ein rechter Beichtiger, und kann in dem Falle als ein 'ungerechter Haushalter' angesehen werden". (a jl.gso1.086,08)

zu 4) Unter folgenden Umständen kann ein Priester die Schuld eines Schuldners aufheben: a "Du fragst hier freilich wohl bei dir selbst, wie in diesem Falle ein Beichtiger (Beichtvater) noch ein ungerechter Haushalter sein kann? Solches kannst du zum Teil aus dem schon von mir kundgegebenen Verhältnisse ersehen, demzufolge niemand zwischen zwei gegenseitigen Schuldnern das Recht hat, die Schuld zu tilgen, außer so ein Dritter zwischen die Schuldner und Gläubiger tritt, sie mit der Lehre der Liebe wieder vereint und für einen armen Schuldner an einen Gläubiger aus seiner Kasse liebtätigst die Schuld bezahlt, aber wohlgemerkt mit dem Beisatze, wenn mit solcher liebtätiger Schuldtilgung beide Teile völlig brüderlich freundlich einverstanden sind." (a jl.gso1.086,09)

Und im zweiten Falle ist die ungerechte Haushalterschaft eines solchen redlichen Beichtvaters noch ganz vorzüglich aus dem Texte der Schrift zu ersehen, wo der Herr zu Seinen Aposteln und Jüngern spricht: "So ihr aber alles getan habt, da sagt und bekennt: Wir sind unnütze Knechte!"" (a jl.gso1.086,10)


Home |  Katholische Kirche |  Zurück zur Themaübersicht Sünde, Schuld, Sühne

© by Gerd Gutemann; Weiterverbreitungserlaubnis