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Die Kirche (vor allem die katholische) hat im Verlaufe der Jahrhunderte etwas völlig anderes in das Liebesmahl und Erinnerungsmahl von Jesus mit Seinen Jüngern hinein interpretiert und fabuliert, und sie hat vieles an Deutungen und dogmatischen Lehrsätzen hinzu erfunden, was Jesus niemals wollte. Diese kirchlichen Eigenmächtigkeiten, Erfindungen und Übernahmen von heidnischen Kultpraktiken wurden sogar als verbindlich zu glaubende Dogmen formuliert, den Gläubigen aufgezwungen und alle mit ewigen Höllenstrafen bedroht und dazu verdammt, die daran nur zweifeln oder sie gar wiederlegen oder ablehnen. Dies belegen folgende Dogmen aus dem katholischen Standardlehrwerk von Josef Neuner, Heinrich Roos: "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung", neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, Regensburg 1971, 13. Auflage 1992.
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Nachfolgende Lehrsätze Nr. 577, 578, 580, 582, 585, 587, 607 und 608 gelten für die römisch-katholische Kirche allesamt als "unfehlbar" und müssen daher von jedem Katholiken geglaubt und beachtet werden. Wer auch nur einen dieser dogmatischen Lehrsätze in Frage stellt oder gar leugnet, wird mit Ausschluss bestraft und zieht sich (angeblich) ewige Verdammung zu!
Lehrsatz Nr.
577 - "Wer leugnet, dass
im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und
wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der
Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus
enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild
oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen." [Anmerkung: Das
bedeutet, "später ewig in der Hölle verdammt" sein!!]
(s. Konsekration, Realpräsenz, Transsubstantiationslehre)
Lehrsatz Nr.
578
- Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die
Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn
Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige
Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz
in das Blut leugnet, wobei nur Gestalten von Brot und Wein bleiben -
diese Wandlung nennt die Kirche sehr treffend Wesensverwandlung
(transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen.
(s. Konsekration, Realpräsenz, Transsubstantiationslehre, Konsubstantiation )
Lehrsatz Nr. 580
- Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach
vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus
Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber
vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die
nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig bleiben, bleibe aber
nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.
(s. Konsekration, Realpräsenz, Transsubstantiationslehre, Konsubstantiation)
Lehrsatz Nr. 582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht
nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit
der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht
öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ... , der sei ausgeschlossen.
(Dies betrifft vor allem das Fronleichnamsfest, d. Hrsg.)
Lehrsatz Nr. 585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die
Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an
Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der
Kirche, der sei ausgeschlossen.
Lehrsatz Nr.
587 - Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung
auf den Genuss des Sakraments der heiligen Eucharistie, der sei
ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum
Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese
heilige Kirchenversammlung [Trient 1551], dass diejenigen, die das
Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben,
die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte
ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können.
Lehrsatz Nr. 607 - Wer sagt,
durch jene Worte "Tut dies zu meinem Andenken" habe Christus seine
Apostel nicht zu Priestern bestellt, oder nicht angeordnet, dass sie
selbst und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut opferten, der
sei ausgeschlossen.
Lehrsatz Nr. 608
- Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße
Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur
dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und
Verstorbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte
aufopfern, der sei ausgeschlossen.
"Als Opfer wird die Eucharistie auch zur Vergebung der Sünden der Lebenden und der Toten dargebracht und um von Gott geistliche und zeitliche Wohltaten zu erlangen" (Katechismus der katholischen Kirche, 1993, Nr. 1416). Das solle aber nicht direkt die Einnahme der Hostie durch den Gläubigen betreffen, sondern die angebliche voraus gehende Verwandlung der Hostie in den "Leib Christi". Dieser angebliche Vergebungs-Akt soll also durch die Kult-Worte des Priesters, durch den Christus selbst angeblich handle, bereits im Vorfeld der eigentlichen Einnahme der Hostie geschehen. Richtig sicher könne sich der Katholik demnach aber erst nach der persönlichen Lossprechung = Absolution durch den Priester fühlen.
Allerdings sollen dann beim Abendmahl selbst auch bei den Katholiken "lässliche Sünden" automatisch vergeben werden, wie immer man sich das genau vorstellt.
Quelle: www.theologe.de/eucharistie_abendmahl.htm#Katholisch
Was von diesen Dogmen zu halten ist, kommentiert Jesus in seinen Offenbarungen an Jakob Lorber z.B. in folgenden Ausführungen: