Seelenkrankheiten
In jl.ev04.035, wo vom großen Unterschied der menschlichen Seelen auf dieser Erde die Rede ist, heißt es in jl.ev04.035,04: "Jede Seele - ob in sich noch so schwach, ohnmächtig, zertragen und verdorben - hat in sich den Urlebenskeim, der nimmer verdorben werden kann."
(jl.ev04.035,05) "Wer ein schon mehr vollendeter Mensch ist, der mag einem noch so dummen und abergläubischen Sünder seine Hände auflegen oder ihm sanfte Striche geben von der Nasenwurzel über die Schläfen bis hinab in die Magengrube, so wird der Mensch dadurch in einen Verzückungs-Schlaf gebracht. In diesem Schlafe wird seine wenn auch noch so verstörte Seele frei von den Plagegeistern Ihres Leibes, und der Urlebenskeim tritt dann auf eine kurze Zeit wirkend in der Seele auf. Fraget dann solch einen Schläfer, und ihr werdet da Antworten bekommen, über die sich eure Weisheit höchst erstaunen wird! Wird nach einer kurzen Zeit ein solcher Mensch nach seiner eigenen Verordnung, die zu beachten ist, wieder ins irdische Leben herüber erweckt, so ist der Urlebenskeim in seine Ruhe zurückgekehrt, und die Seele tritt dann wieder in ihre alten Fleischbande zurück und erinnert sich an nichts, was mit ihr in dem verzückenden Schlafe ihres Leibes vorgegangen ist. Sie weiß nichts von all dem Weisen, das sie geredet hat, und ist für sich so dumm und abergläubisch, wie sie früher war." "Dieses diene euch als ein Beweis, daß im Grunde keine Seele so verdorben werden kann, daß sie nimmer zu heilen wäre." - Dazu jl.ev04.038,06: "Eine weit gediehene Seelenkrankheit ist schwerer zu heilen als so manche des Leibes, aber keine ist völlig unheilbar, während es doch für den Leib endlich eine letzte Krankheit gibt."
Da sich Seelenkrankheiten sehr häufig in Verbrechen äußern, gebot Jesus dem römischen Oberstatthalter Cyrenius und durch ihn allen Richtern (jl.ev04.037,07: "Aus den angezeigten Gründen seid, ihr mächtigen Richter, in aller Zukunft wahre Seelenärzte und richtet über jede kranke Seele ein rechtes Gericht zu Ihrer Heilung, und nicht zu ihrer noch größeren Verkümmerung!" (jl.ev04.038): Damit will nicht gesagt sein, "als solltet ihr darum nun, weil ich solches zu euch geredet habe, alle Gefängnisse und Verwahrungsorte, die dennoch ein notwendiges Übel gegen das große Übel sehr kranker Seelen sind, zerstören, denn sehr ansteckend kranke Seelen müssen sogar sorgfältig von den gesunden abgesondert und so lange in Gewahrsam gehalten werden, bis sie von Grund aus geheilt sind".
In den folgenden Kapiteln (jl.ev04.040 ff.) wird die Anwendung des Somnambulismus (d. i. des oben erläuterten "Verzückungsschlafes") zur Heilung einer kranken Seele gezeigt und besprochen. (Absatz 2) Wenn es sich dabei ergibt, daß der in Trance versetzte Mensch hellsichtig wird und sich dann selbst eine taugliche Arznei (oder Heilbehandlung) bestimmen kann, wird ihm diese, nach seiner Vorschrift angewandt, die volle Heilung bringen.
In jl.ev04.041 kommt auch die Wichtigkeit der leiblichen und geistigen Reinlichkeit, so wie die Möglichkeit der Fernheilung zur Sprache.
In jl.ev04.247 wird der Zustand des Besessenseins erklärt, bei welchem nicht die Seele, sondern der Leib verdorben ist, in dessen Eingeweiden sich eine Mange böser Geister - "höchst unreife Seelengeister aus dem Jenseits" - eingenistet haben, die sich des Organismus bemächtigen, während sich die Seele, als gegen die Masse dieser Geister noch viel zu wenig kräftig. zurückzieht. Dadurch erleidet die Seele keinen Schaden. Sind die Geister einmal aus dem Leib vertrieben, so ist dieser zunächst sehr geschwächt, "bis die Seele sich wieder des gesamten LeibeSorganismus bemächtigt hat".
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