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Der Sterbevorgang
Rechte und falsche Trauer
Existenz von Höllen
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Organspendeausweis = Schlachtlizenz?
Irreführung und Betrug, um legal an die Organe Sterbender zu gelangen
Inhaltsübersicht:
Mit dem Slogan "Organspende schenkt Leben" wird manipulativ an Hilfsbereitschaft und Lebenserhaltungsinstinkt appelliert.
Verschwiegen wird aber bewußt und geflissentlich (sowohl im 'Spende'formular wie in allen Begleittexten oder Veröffentlichungen in den Mainstreammedien),
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- die Organ/Gewebeentnahme kann grundsätzlich nur während des noch nicht abgeschlossenen Sterbevorgangs erfolgen, d.h. zwangsläufig am noch lebenden Körper. Die zur Organentnahme vorgesehenen Organe/Gewebe müssen noch möglichst gut mit Blut, Sauerstoff und Energie versorgt sein = leben. Organe aus einem leblosen Leichnam funktionieren im Körper des Organempfängers nicht und würden ihn rasch tödlich vergiften! Daher wird der Sterbende Organspender so lange beatmet und Herz und Kreislauf lebendig gehalten, bis alle Organe ausgewaidet sind. Dann erst werden die lebensverlängernden Maschinen abgestellt und tritt der eigentliche Tod ein!
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- dass Spendewillige bzw. deren zustimmende Angehörige nur um den Preis der Verkürzung des Lebens des Organspenders anderen Menschen Organe und Gewebe als 'Geschenk zum Leben' überlassen können
- dass die Zustimmung zur Organentnahme durch Angehörige fast immer durch mangelhafte Aufklärung, professionell einstudierte Argumente und Psychotricks (z.B. NLP) und direkte Lügen manipulativ erschlichen wird, "um im Sinne des 'schon Toten' sozial anderes Leben zu retten". Die (vor allem nach schweren Unfällen) meist unter Schock stehenden Angehörigen sollen unter Zeitdruck Entscheidungen fällen, deren Folgen für den Sterbenden und sie selbst sie nicht überblicken sollen bzw. können.
- dass die Zustimmung zur Organspende zwangsläufig zur Folge hat, dass der Organspender statt eines evtl. ruhigen, von Angehörigen begleiteten und würdevollen Sterbens die letzten Stunden des Lebens festgeschnallt und hilflos auf einem OP-Tisch erlebt, wo er wie ein Tier schonungslos von mehreren Ärzteteams so umfassend wie möglich ausgewaidet wird. Selbst wenn der Körper narkotisiert wird (was nicht vorgeschrieben ist), oder muskelentspannende Mittel gespritzt werden, erleben Seele und Geist des Sterbenden die rücksichtslose, blutige, schmerzhafte und brutale Auswaidung als grauenvollen Schock! (Seele und Geist erleben auch bei sonstigen OPs unter Narkose alles bewußt mit!)
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Selten wird von Spendern und Empfängern bzw. sonstigen Nutznießern bedacht,
Im abgebildeten Organspendeausweis steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben... in Frage kommt..." und "nach der ärztlichen Feststellung meines Todes"
gestatte ich.."
Wer dies liest, geht fast immer davon aus, dass mit 'ärztlich festgestelltem Tod' gemeint ist, dass jedes Leben den sterbenden Körper restlos verlassen hat und infolgedessen der Körper nun ohne Atem und Herzschlag ist, der Blutkreislauf und Stoffwechsel aufgehört haben, der Leichnam rasch erkaltet und Totenflecken auftreten.
Man denkt, dass Organe und Gewebe erst entnommen werden, wenn alle diese Kennzeichen vorliegen und der Sterbende den Sterbeprozess wirklich vollendet hat = der Körper wirklich in jeder Hinsicht ein lebloser Leichnam ohne Schmerzempfindung ist.
Aus dieser (irrigen) Annahme heraus denken und entscheiden daher viele Befragte: "Da nach dem Tod sowieso alles vorbei ist, und man nichts mehr spürt, kann ich meine Organe ruhig für andere Menschen hergeben! Das ist immer noch sinnvoller, als wenn Würmer meine Organe zernagen!"
Aus folgenden Gründen stellen die Organausweis-Formulierungen vom ' ärztlich festgestellten Tod' eine bewußte Tatsachenverdrehung und arglistige Täuschung bzw. Betrug dar:
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- der verwendete Begriff 'Tod' suggeriert bzw. sollen dem Unkundigen vortäuschen, dass Organe und Gewebe erst dann entnommen werden, wenn der Mensch völlig tot, also ein entseelter, kalter, empfindungsunfähiger Leichnam sei.
- Die an Organspenden profitierenden Kreise meinen seit 1968 unter 'Tod' aber nicht den tatsächlich schon eingetretenen körperlichen Tod, sondern einen teilweisen bzw. ganzen 'Hirntod', d.h. dass bei einem sterbenden Menschen lediglich das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet ist und dessen Funktionen nicht mehr messbar sind. Angeblich irreversibles Hirnversagen setzen sie also mit 'tot' sein gleich! Dabei sind viele Fälle bekannt, in denen 'Hirntote' noch Monate oder Jahre weiterlebten oder mehrere sogar wieder völlig gesundeten!
- Die verfremdete, bewußt irreführende Definition von 'Hirntod = Tod' dient hauptsächlich dazu, noch lebende, wenngleich im Sterbeprozess befindliche Menschen als bereits Tote zu deklarieren, um juristisch straffrei an ihre Organe zu gelangen.
- Indem unwissentliche, gutgläubig-naive Spendewillige bzw. deren Angehörige vorsätzlich über den wahren Zeitpunkt der Organentnahme (nämlich noch zu Lebzeiten!) getäuscht und betrogen werden, erschleichen sich Organtransplantationsärzte durch den zustimmenden Organspendeausweis de facto eine Lizenz zum straffreien Auschlachten und dadurch Töten bzw. Morden, wodurch sie mit ihren Apparaten bestimmen können, wann der Todeszeitpunkt nach der Organauswaidung tatsächlich eintritt!
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Der Slogan "Organspende schenkt Leben" ist nicht nur bewußt irreführend, sondern auch zynisch, weil bewußt herbeigeführte Lebensvernichtung die Voraussetzung dieser 'Lebensspende' ist.
Aus Psychologie, Parapsychologie, Sterbeforschung und Kundgaben von Verstorbenen durch Medien ist bekannt,
- dass Schmerzen, Ängste u.a. Emotionen immer seelisch-geistige Empfindungen sind (Narkose unterbindet nur die Übertragung von Seelenempfindungen auf den materiellen Körper). Daher kann ein Sterbender, auch wenn sein Gehirn funktionsunfähig ist (= 'hirntot' ist), durch Seele und Geist bewußt miterleben und mitempfinden, was bei der Organentnahme geschieht! (das ist auch bei OPs in Vollnarkose vielfach der Fall!!)
- dass roh-brutale, schmerzhafte und auch würdelose Eingriffe im OP-Saal unsägliche Angst, Schmerzen und Entsetzen beim Organspender hervorrufen können. Dies gestaltet den Übergang der sich vom sterbenden Körper in einem längeren Prozess loslösenden Seele in die feinstoffliche, geistige Welt zum Mega-Horrortrip. In der feinstofflichen Ebene müssen diese fürchterlichen Schockerfahrungen von Seele und Geist erst mal verarbeitet und überwunden werden. Das ist im Jenseits keinesfalls leichter als zu Erdenzeiten..
Der Organüberlassende hat lt. Angaben im Organspendeausweis die Wahl, die Erlaubnis zur Entnahme von einem oder mehreren Organen zu geben bzw. sie nach eigenen Vorstellungen zu versagen. Dies klingt gut, aber wie kann man Mißbrauch ausschließen, und was tatsächlich dagegen tun? Wer garantiert bzw. wie kann man kontrollieren, ob bei den Behörden und im elektronischen Ausweis tatsächlich die Vereinbarungen berücksichtigt und aktualisiert sind?
Zahlreiche Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in verschiedenen Ländern zeigen leider, womit durchaus zu rechnen ist:
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bei der Diagnose 'Hirntod' sind durchaus Irrtümer und Manipulationen möglich und nachgewiesen. Von Ärzten können je nach ihren Zielvorstellungen durchaus Patienten als 'tot' erklärt werden, die noch lange leben oder gar gesund werden könnten.
- Angehörige oder wirklich neutrale Beobachter werden bei diesen OPs als Kontrolleure nicht zugelassen
- Angehörige werden oft daran gehindert, die ausgestopften und missgestalteten Leichname nochmals zu sehen. Können sie den ausgewaideten Körper sehen, sind sie meist so entsetzt, dass sie darauf verzichten, nähere Einzelheiten über die Zahl und Art der entnommenen Teile in Erfahrung zu bringen.
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Manche Ärzte halten sich teilweise oder überhaupt nicht an die Angaben im Organspendeausweis bzw. die Wünsche bzw. Forderungen der Angehörigen, sondern entnehmen eigenmächtig alle jene Organe und Gewebe, für die gerade die passenden Empfänger in der europaweiten Vermittlungszentrale vorhanden sind (an Empfängern mangelt es in der europäischen oder weltweiten Organdatenbanken nie)
- Manche Ärzte führen bewußt und absichtlich keine OP-Entnahme-Protokolle bzw. verbergen oder vernichten sie, sodaß spätere Nachforschungen über den Umfang der Organauswaidung erschwert oder unmöglich sind.
- Selbst wenn mehr als im Spenderausweis angegebene Organe bzw. Gewebe entnommen werden und dies festgestellt wird, sind die betr. Ärzte kaum je dafür regresspflichtig und verantwortlich zu machen (wie bei anderen Kunstfehlern auch)
Die Organ-Gratisspender und ihre zustimmenden Angehörigen spielen im Milliarden-Monopoly der Organtransplantationsmafia lediglich die Rolle von gutmenschlich-naiven, raffiniert irregeführten, belogenen und betrogenen Blutopfer-Werkzeugen!
Eine umfassende, dennoch relativ kurze Zusammenfassung wichtiger Belege für die obigen Aussagen, ausführlichere Infos und weiterführende Links zum Thema Organentnahme finden Sie u.a. in
www.vitaswing.de/tod/sterben/organspende.htm bzw. durch entsprechende Suchworte im Internet.
Wer nach der Einsicht in diese Fakten die blutige, schmerzhafte, grauenvolle Opferrolle in seiner Sterbestunde übernehmen möchte und zur Profitmaximierung der Organspendemafia beitragen möchte, kann dies durch seine Einwilligung und Unterschrift unter den Organspendeausweis nun unbehindert vornehmen!
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